(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Eight Degree Solutions (nachfolgend „Verkäufer") gelten für alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen, die aufgrund von Bestellungen oder Aufträgen des Kunden (nachfolgend „Kunde") zustande kommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bestellung oder der Auftrag über den Onlineshop unter www.eight-degree.com (nachfolgend „Onlineshop"), per E-Mail, telefonisch, fernmündlich oder in sonstiger Weise erfolgt. Ebenso gelten diese AGB für alle Verträge, die auf der Grundlage eines schriftlichen oder elektronisch übermittelten Angebots des Verkäufers abgeschlossen werden.
(2) Das Angebots- und Lieferprogramm des Verkäufers richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch ausschließlich an Endabnehmer. Im Sinne dieser AGB gilt:
Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(4) Verträge werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen. Bei Bestellungen über die deutschsprachige Website oder bei Kommunikation in deutscher Sprache ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich. Bei Bestellungen über die englischsprachige Website oder bei Kommunikation in englischer Sprache gilt ausschließlich die englische Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Verkäufers – ob im Onlineshop veröffentlicht, per E-Mail oder in sonstiger Weise übermittelt – sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung, durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Erteilung eines Auftrags per Telefon oder E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Verkäufer kann dieses Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Eingang des Angebots folgenden Werktages annehmen.
(3) Ein Kaufvertrag kommt zustande durch:
ausdrückliche Annahmeerklärung des Verkäufers gegenüber dem Kunden in Textform (insbesondere per E-Mail oder Auftragsbestätigung), oder
Absendung der bestellten Ware durch den Verkäufer, oder
Eingang einer Anzahlung des Kunden beim Verkäufer – auch dann, wenn dem Kunden zuvor kein schriftliches Angebot vorgelegt wurde und er kein Angebot oder keinen Auftrag unterzeichnet hat. Die Entgegennahme einer Anzahlung gilt als konkludente Annahme des Vertrages durch den Verkäufer.
Im Fall von lit. (c) wird der Verkäufer dem Kunden den Vertragsinhalt (Leistungsumfang, Preis, Lieferbedingungen) unverzüglich schriftlich oder per E-Mail bestätigen.
(4) Eine Eingangsbestätigung für eine Bestellung oder Anfrage stellt keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
(5) Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der gesondert mitgeteilten Widerrufs- und Rückgabebelehrung zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versandkosten. Zölle und sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse.
(3) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen zu verlangen. Art, Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Lieferfristen und Versendung der Ware
(1) Vom Verkäufer angegebene Lieferfristen und -termine sind stets nur annähernde Richtwerte und dürfen um bis zu 14 Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
(2) Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises oder der vereinbarten Anzahlung (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) beim Verkäufer.
(3) Für die Einhaltung des Liefertermins ist ausschließlich der Tag der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen maßgeblich.
(4) Ist keine Lieferfrist angegeben oder anderweitig vereinbart, gilt eine Lieferung innerhalb von 12 Wochen ab dem gemäß Abs. 2 maßgeblichen Zeitpunkt als vereinbart.
(5) Stellt der Lieferant des Verkäufers die Ware nicht rechtzeitig fertig, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend bis zur Fertigstellung durch den Lieferanten, zuzüglich eines Zeitraums von 5 Arbeitstagen – vorausgesetzt, der Verkäufer hat die Verzögerung nicht zu vertreten und hat die Ware unverzüglich nachbestellt.
(6) Ist die Ware aus den in Abs. 5 genannten Gründen nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar, wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht verfügbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs bestimmen sich ausschließlich nach § 8 dieser AGB.
(7) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt; die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten trägt der Verkäufer.
§ 5 Versand, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer Versandart und Transportunternehmen nach billigem Ermessen.
(2) Der Verkäufer schuldet ausschließlich die rechtzeitige und ordnungsgemäße Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Für Verzögerungen, die vom Transportunternehmen verursacht werden, ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Genannte Versandzeiten sind daher unverbindlich.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der Ware auf den Kunden in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(4) Der Verkäufer versichert die Ware auf eigene Kosten gegen die üblichen Transportrisiken.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer, Versandkosten und aller sonstigen Nebenkosten) vor.
(2) Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
§ 7 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde zunächst Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, steht dem Verkäufer das Wahlrecht zwischen beiden Arten der Nacherfüllung zu; das Wahlrecht ist dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Mängelanzeige in Textform mitzuteilen. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist dem Kunden unzumutbar oder verweigert der Verkäufer sie, ist der Kunde nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Schadensersatzansprüche bestimmen sich ausschließlich nach § 8 dieser AGB.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung gegenüber Verbrauchern und zwölf Monate ab Lieferung gegenüber Unternehmern.
(4) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn ein Mangel dem Verkäufer nicht
bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, oder
bei verdeckten Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach deren Entdeckung
in Textform angezeigt wird.
§ 8 Haftungsbeschränkung und Ausschluss von Folgeschäden
(1) Die Haftung des Verkäufers ist – mit Ausnahme von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf einen Betrag von 20 % des jeweiligen Nettokaufpreises, höchstens jedoch auf EUR 5.000,00 je Schadensfall und EUR 10.000,00 je Kalenderjahr, begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(2) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die bei normaler, bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Eine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäßer oder fehlerhafter Montage, auf nicht bestimmungsgemäßem Einsatz oder auf der Bedienung durch nicht hinreichend qualifiziertes Personal beruhen, ist ausgeschlossen (vgl. § 9 dieser AGB). Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Ausschluss von Produktionsausfall- und Folgeschäden: Jegliche Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:
Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen jeder Art,
entgangenen Gewinn,
Kosten für nicht verwertbares, verdorbenes oder zu entsorgendes Material (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Getränke wie Bier und andere leicht verderbliche Erzeugnisse),
Verluste durch nichtverkaufte Produkte oder Lagerware,
Lohnkosten, Personalkosten und sonstige Arbeitskosten infolge eines Produktionsstillstands,
sonstige mittelbare oder betriebliche Folgeschäden.
Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund der Anspruch beruht, und unabhängig davon, ob der Schaden durch den Verkäufer, seine Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte verursacht wurde – sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers aus einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB.
(1) Anlagen, Maschinen und technische Einrichtungen, die vom Verkäufer geliefert werden, dürfen ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal bedient, gewartet und instandgehalten werden. Als Fachpersonal gelten Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnis der einschlägigen Vorschriften die ihnen übertragenen Tätigkeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal vor Aufnahme des Betriebs der gelieferten Anlage oder Maschine ausreichend geschult und unterwiesen wurde. Die Unterweisung hat insbesondere die Bedienungsanleitung, Sicherheitsvorschriften sowie die im jeweiligen Einsatzbereich geltenden berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorschriften zu umfassen.
(3) Jede Bedienung durch nicht hinreichend qualifiziertes oder nicht ausreichend unterwiesenes Personal sowie jede zweckfremde oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der gelieferten Anlage oder Maschine erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Kunden. In diesen Fällen entfallen sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, soweit der Schaden auf der Nichteinhaltung dieser Anforderungen beruht.
(4) Der Verkäufer empfiehlt den Abschluss einer Einweisungs- oder Schulungsvereinbarung. Auf Anfrage bietet der Verkäufer entsprechende Schulungsleistungen an.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Kaufvertrag stehenden personenbezogenen Daten zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(2) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit dies zum Zweck der Kreditprüfung erforderlich ist und der Kunde im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt hat. Im Übrigen werden personenbezogene Daten des Kunden nicht ohne dessen ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergeleitet, es sei denn, der Verkäufer ist gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden zu anderen als den in diesem § 10 genannten Zwecken ist dem Verkäufer nicht gestattet.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Kempten (Allgäu). In allen anderen Fällen können beide Parteien Klage vor jedem gesetzlich zuständigen Gericht erheben.
§ 12 Lieferumfang
(1) Nicht ausdrücklich im Angebot oder der Auftragsbestätigung aufgeführte Lieferungen und Leistungen sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Alle sonstigen erforderlichen Ausrüstungen, Materialien und Leistungen sind vom Kunden beizustellen.
(2) Nicht im Lieferumfang enthalten sind insbesondere die Ausführung folgender Arbeiten:
Mechanische Montage und Inbetriebnahme
Elektrische Installation und Inbetriebnahme
Erdung von Maschinen und Einrichtungen
Installation von Notschaltern; Demontage-, Umbau- und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Anlagen
Schallschutzmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Gebäuden
Elektronische Steuer- und Leistungsteile mit sämtlichen Kabeln und Verbindungselementen zwischen Schaltschränken, Steuertafeln und Schaltwarte
(4) Ebenfalls nicht im Lieferumfang enthalten ist die Beistellung von Hilfspersonal für die mechanische und elektrische Montage sowie Inbetriebnahme.
§ 13 Kaufmännische Bedingungen
(1) Die ausgewiesene Nettosumme erhöht sich um die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Im Gesamtpreis nicht enthalten sind Kosten für behördliche Anträge, Prüfungen, Abnahmen und Genehmigungen für die Anlage oder Teile davon; diese gehen zu Lasten des Bestellers. Die Angebotspreise basieren auf dem Preisniveau zum Zeitpunkt der Offerte. Sollten sich bis zur Auslieferung Rohmaterialpreise erhöhen, behält sich der Verkäufer vor, die proportionalen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
(3) Mehr- oder Minderlieferungen werden gesondert abgerechnet. Sollten sich nach Vertragsabschluss durch Änderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik, behördliche Vorschriften (z. B. Bauamt, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft) oder gesetzliche Auflagen (z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz) zusätzliche Maßnahmen als notwendig erweisen, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers, da derartige Maßnahmen nicht im Liefer- und Leistungsumfang enthalten sind.